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   BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B   

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BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B (https://dejure.org/2008,52224)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B (https://dejure.org/2008,52224)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - B 5 R 102/08 B (https://dejure.org/2008,52224)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Bremen - S 11 R 239/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 R 329/07
  • BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Die Bezeichnung einer Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG setzt vielmehr die Darlegung voraus, dass das LSG die höchstrichterliche Rechtsprechung im angefochtenen Urteil in Frage stellt, was nicht der Fall ist, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall verkannt haben sollte (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B
    11 Soweit der Kläger schließlich geltend macht, das Urteil des LSG weiche zudem von den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur krankheitsbedingten Kündigung ab, die dieses im Urteil vom 29.7.1993 - 2 AZR 155/93 - aufgestellt habe, ist er darauf hinzuweisen, dass der Zulassungsgrund der Divergenz iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht auf die Abweichung von einer Entscheidung des BAG gestützt werden kann.
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

    Auszug aus BSG, 06.10.2008 - B 5 R 102/08 B
    Er macht geltend, das LSG sei von der Entscheidung des BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - abgewichen.
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